Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Pauschale Haustierverbote in Mietverträgen sind unwirksam. Was das für Mieter und Vermieter bedeutet.
Mieter in Deutschland dürfen in ihren Wohnungen künftig in der Regel Haustiere halten – pauschale Verbote in Mietverträgen sind laut aktuellem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unzulässig. In seiner Entscheidung stellte der BGH klar: Generelle Verbote benachteiligen Mieter unangemessen und sind deshalb unwirksam. Stattdessen muss im Einzelfall abgewogen werden, ob das Halten eines bestimmten Tieres im Mietobjekt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt.
Das Urteil betrifft insbesondere Hunde und Katzen, aber auch andere Tiere wie Vögel oder Kaninchen. Während Kleintiere wie Hamster oder Fische bereits als erlaubt gelten und der Zustimmung des Vermieters nicht bedürfen, kann bei größeren oder exotischen Tieren eine Zustimmung weiterhin nötig sein. Vermieter können im Einzelfall das Halten bestimmter Tiere mit sachlicher Begründung untersagen, etwa wenn Allergien im Haus bekannt sind oder das Tier eine konkrete Gefahr für Nachbarn darstellt.
Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechte der Mieter und sorgt für mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig bleibt die Interessenabwägung bestehen: Vermieter können bei begründetem Interesse gegen eine Tierhaltung vorgehen. Mietvertragsklauseln zum Haustierverbot müssen künftig differenziert und dürfen nicht pauschal formuliert sein.
Fazit: Pauschale Haustierverbote in Mietverträgen sind nicht mehr rechtswirksam. Mieter haben mehr Freiraum, Vermieter müssen im Einzelfall stichhaltige Gründe gegen eine Tierhaltung vorlegen.
